Entsprechenserklärung 2010
Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG
erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Es besteht ein Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz, der sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt.
Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat
1. Die Triumph International AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2009, der die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 zu Grunde lag, mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
Eine Kommunikation mit den Aktionären auf elektronischem Weg erfolgte nicht (Kodex Ziff. 2.3.2, 6.8).
Ein Stimmrechtsvertreter wurde nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3).
Im Geschäftsbericht wurde auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB verwiesen, die im Internet zugänglich gemacht wurde.
Der Vorstand hatte keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1).
Ein Beschluss und eine Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands durch das Aufsichtsratsplenum (Kodex Ziff. 4.2.2) sowie eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgten nicht (Kodex Ziff. 4.2.3)*.
Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) und ein Nominierungsausschuss wurden nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2, 5.3.3).
Im Aufsichtsrat waren geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe vertreten (Kodex Ziff. 5.4.2).
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 2).
Im Bericht über die Corporate Governance erfolgte keine individualisierte Aufstellung der Vergütung des Aufsichtsrates (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 3).
Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgte nicht (Kodex Ziff. 6.7).
2. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Eine Kommunikation mit den Aktionären auf elektronischem Weg erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.2, 6.8).
Ein Stimmrechtsvertreter wird nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3).
Im Geschäftsbericht wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB verwiesen werden, die im Internet zugänglich gemacht wird.
Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1).
Ein Beschluss und eine Überprüfung des Vergütungssystems des Vorstands durch das Aufsichtsratsplenum (Kodex Ziff. 4.2.2) sowie eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgen nicht (Kodex Ziff. 4.2.3)*.
Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) und ein Nominierungsausschuss werden nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2, 5.3.3).
Eine Veröffentlichung der Zielsetzung des Aufsichtsrates und des Standes der Umsetzung gemäß Ziff. 5.4.1 DCGK erfolgen nicht.
Die beiden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe (Kodex Ziff. 5.4.2).
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 2).
Im Bericht über die Corporate Governance erfolgt keine individualisierte Aufstellung der Vergütung des Aufsichtsrates (Kodex Ziff. 5.4.6 Abs. 3).
Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7).
München, im Dezember 2010
* In der Hauptversammlung 2006 wurde ein Beschluss über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9
Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben gefasst (Kodex Ziff. 4.2.4 und 4.2.5).

