Corporate Governance

Entsprechenserklärung 2007

Entsprechenserklärung 2006

Entsprechenserklärung 2005

Entsprechenserklärung 2004

Entsprechenserklärung 2003

Entsprechenserklärung 2002

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Entsprechenserklärung 2005

Entsprechenserklärung 2004

Entsprechenserklärung 2003

Entsprechenserklärung 2002

Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Es besteht ein Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952, der sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat 1. Die Triumph International AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2005, der die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 12. Juni 2006 zu Grunde lag, mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgte nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wurde nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgte im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10, 5.4.7 Abs. 3, 6.6, 7.1.3). Der Vorstand hatte keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgte nicht (Kodex Ziff. 4.2.3)*. Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wurde nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Im Aufsichtsrat waren Geschäftsführer des Hauptaktionärs und geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe vertreten (Kodex Ziff. 5.4.2) Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.7 Abs. 2). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgte nicht (Kodex Ziff. 6.7). 2. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 14. Juni 2007 künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wird nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgt im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10, 5.4.7 Abs. 3, 6.6, 7.1.3). Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt nicht (Kodex Ziff. 4.2.3)*. Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) und ein Nominierungsausschuss werden nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2, 5.3.3). Die beiden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Geschäftsführer des Hauptaktionärs und geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe (Kodex Ziff. 5.4.2) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.7 Abs. 2). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7). München, im Dezember 2007 * In der Hauptversammlung 2006 wurde ein Beschluss über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben gefasst (Kodex Ziff. 4.2.4 und 4.2.5).

Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Es besteht ein Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952, der sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat 1. Die Triumph International AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2005, der die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 2. Juni 2005 zu Grunde lag, mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgte nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wurde nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgte im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10, 5.4.7 Abs. 3, 6.6 Abs. 3, 7.1.3). Der Vorstand hatte keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgte nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wurde nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Im Aufsichtsrat waren Geschäftsführer des Hauptaktionärs und geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe vertreten (Kodex Ziff. 5.4.2) Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgte nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte wurden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). 2. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 12. Juni 2006 künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wird nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgt im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10, 5.4.7 Abs. 3, 6.6 Abs. 3, 7.1.3). Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). In der Hauptversammlung 2006 wurde ein Beschluss über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben gefasst (Kodex Ziff. 4.2.4 und 4.2.5). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wird nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die beiden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Geschäftsführer des Hauptaktionärs und geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe (Kodex Ziff. 5.4.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.7). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte werden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). München, im Dezember 2006

Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Es besteht ein Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952, der sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat 1. Die Triumph International AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2004, der die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 21. Mai 2003 zu Grunde lag, mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgte nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wurde nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgte im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10). Der Vorstand hatte keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgte nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wurde nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgte nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte wurden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). 2. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 2. Juni 2005 künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wird nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgt im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10, 5.4.7 Abs. 3, 6.6 Abs. 3, 7.1.3). Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wird nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die beiden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Geschäftsführer des Hauptaktionärs und geschäftsführende Gesellschafter der im Familienbesitz befindlichen Triumph International Gruppe (Kodex Ziff. 5.4.2) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.7). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte werden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). München, im Dezember 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Es besteht ein Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952, der sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner und einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat 1. Die Triumph International AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2003, der die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 21. Mai 2003 zu Grunde lag, mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgte nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wurde nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgte im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10). Der Vorstand hatte keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgte nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wurde nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgte nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte wurden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). 2. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 21.5.2003 künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wird nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgt im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10). Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wird nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte werden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). München, im Dezember 2004

Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Es besteht ein Aufsichtsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1952, der sich aus zwei Vertretern der Anteilseigner udn einem Arbeitnehmervertreter zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat: 1. Die Triumph International AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2002, der die Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 07.11.2002 zugrunde lag, mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wurde nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Der Vorstand hatte keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthielt keine variablen Bestandteile (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wurde nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgte nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte wurden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1). 2. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 21.05.2003 künftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter wird nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Ein Bericht über die Corporate Governance erfolgt im Geschäftsbericht nicht (Kodex Ziff. 3.10). Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Eine Bekanntmachung oder Erläuterung der Grundzüge des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt nicht (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) wird nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte werden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1).

Vorstand und Aufsichtsrat der Triumph International AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Die Triumph International AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der weltweit vornehmlich auf dem Gebiet der Herstellung und des Verkaufs von Damenunterbekleidung tätigen, im Familienbesitz befindlichen, Triumph International Gruppe. Die Triumph International AG wird von der Triumph International Holding GmbH, München, aufgrund eines Beherrschungs- und eines Ergebnisabführungsvertrags beherrscht. Die Triumph International AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Eine Kommunikation mit den Aktionären über Internet oder auf sonstigen elektronischen Wegen erfolgt nicht (Kodex Ziff. 2.3.1, 2.3.2, 6.8). Ein Stimmrechtsvertreter ist nicht bestellt (Kodex Ziff. 2.3.3). Der Vorstand hat keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziff. 4.2.1). Die Vergütung der Vorstandsmitglieder enthält keine variablen Bestandteile (Kodex Ziff. 4.2.3). Ein Prüfungsausschuss (Audit-Komitee) ist nicht gebildet (Kodex Ziff. 5.3.2). Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung (Kodex Ziff. 5.4.5). Eine Publikation eines Finanzkalenders erfolgt nicht (Kodex Ziff. 6.7). Zwischenberichte werden nicht erstellt (Kodex Ziff. 7.1.1).

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